DMYV PZ NRW Download
Wichtig - Drucken Sie bitte das Ärztliche Zeugnis im Duplexdruck.
Das heißt beiden Seiten auf eine Seite, sonst dürfen wir es nicht annehmen.
Hier bekommen Sie noch weitere Informationen:
- Anträge für Ersatzausfertigungen bei Verlust bzw. Umschreibungen finden Sie HIER!
- Führerscheininformationen beim Deutschen Motoryachtverband e.V. unter www.dmyv.de/fuehrerschein-funk und
- beim Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) unter www.elwis.de
Neues in Bereich Sprechfunk
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet.
Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen ("Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises...") sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.
Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.